Biotopschutzrechtlicher Fachbeitrag (§ 30 BNatSchG)2015 Brookkehre in Hamburg Bergedorf - artenschutzrechtliche Begutachtung von städtischen Grundstücken 2015Auf Grundstücken in Hamburg Bergedorf, die für eine gewerbliche bzw. Mischbebauung vorgesehen sind und für die ein gültiger Bebauungsplan vorhanden ist, musste im Vorfeld der Bebauung einerseits geprüft werden, ob artenschutzrechtliche Belange gemäß Paragraf 44 BNatSchG und andererseits, da es sich um einen alten Bebauungsplan handelt, ob Belange des besonderen Biotopschutzes gemäß § 30 BNatSchG in Verbindung mit § 14 HmbBNatSchAG berührt sind. Auftraggeber: Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen
Abteilung Flächen- und Portfoliomanagement . |